Sprachförderkonzepte des Projekts „Get in!“

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Für neu zugewanderte Menschen ist neben dem Spracherwerb auch die Alltagsbewältigung in Deutschland von zentraler Bedeutung. Mit dem neuen Sprachförderkonzept bietet die Verbraucherzentrale NRW die Möglichkeit beides miteinander zu verbinden.
Menschen beim Sprachkurs
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Für Deutschlernende ist es motivierend die neue Sprache anhand von lebensnahen Informationen und konkreten Alltagssituationen kennenzulernen. Verbraucherrechtliche Basisinformationen unterstützen die Alltagsbewältigung neuer Verbraucher:innen in Deutschland. Hierzu bietet die Verbraucherzentrale NRW Sprachförderkonzepte mit verbraucherrechtlichem Inhalt an. Sie erhalten kostenlose Arbeits- und Lehrerbegleithefte, die die Einbettung von verbraucherrechtlichen Themen in den Sprachförderunterricht von Berufskollegs und in Integrations- sowie Orientierungskurse erleichtern.

Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.
Telefonberatung in Nordrhein-Westfalen

So erreichen Sie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Unsere Beratungsstellen erreichen Sie per Telefon und E-Mail. Auch über eine zentrale Hotline, das zentrale Kontaktformular auf unserer Internetseite sowie bei Facebook, Instagram und Twitter können Sie uns kontaktieren.
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!